SFM SolarStrom für Menschen eG
Die SfM SolarStrom für Menschen eG wurde in Form einer eingetragenen Genossenschaft gegründet. Für den Investor hat die SfM SolarStrom für Menschen eG folgende Vorteile:Die Gründungs- und Verwaltungskosten sind gering. Ein- und Austritte sind ohne notarielle Mitwirkung möglich. Die Haftung des Investors beschränkt sich auf die Kapitalbeteiligung (keine Nachschusspflicht). Jeder Investor hat unabhängig von der Höhe seines Geschäftsanteils eine Stimme in der Generalversammlung. Die Beteiligung ist schon ab 3.000 Euro möglich. Alle Gewinne stehen ausschließlich den Investoren zu.
Die Photovoltaikanlagen der SfM SolarStrom für Menschen eG werden auf den Dachflächen des Wertkreises Gütersloh errichtet. Zum Einsatz kommen ausschließlich polykristalline Module der neuesten Generation. Die erwartete Nutzungsdauer beträgt nach aktuelle Erkenntnissen über 20 Jahre. Die Gesamtleistung der Anlage beträgt 1.050 kWp. Der Anschluss der Anlagen erfolgt an das Stromnetz der örtlichen Energieversorger.
Das Eigenkapital wird von der Kreissparkasse Wiedenbrück bei Bedarf vorfinanziert. Sofern weitere Dachflächen günstig angepachtet werden können, ist die Errichtung weiterer Photovoltaikanlagen bei Einwerbung zusätzlicher Genossenschaftsanteile möglich.
Die prognostizierte durchschnittliche Rendite nach Unternehmenssteuerung beträgt 6,01% p.a., die jährlich prognostizierte steigt von 1,6% im Jahr 2011 auf 14,8% im zwangzigsten Jahr an. Es
handelt sich um Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG), die gegebenenfalls der Abgeltungssteuer unterliegen. Die prognostizierte durchschnittliche Rendite nach Unternehmenssteuern von 6,01%
p.a. wurde nach IRR ermittelt.
Darüber hinaus erhält die Genossenschaft nach der 20-jährigen Mietzeit der Dachflächen die Option, den Mietvertrag um weitere 5 Jahre zu verlängern und somit den produzierten Strom für diese Zeit
zu einem dann erzielbaren Marktpreis zu verkaufen. Aus diesen Erlösen ist der Abbau der Anlagen von den Dächern zu bezahlen. Wird die Option nicht ausgeübt, geht nach Ablauf der Mietzeit das
Eigentum an die Vermieterin über. Eine Verpflichtung zum Abbau der Anlagen besteht dann für die Genossenschaft nicht.
Alle Angaben entsprechen Entwicklungsprognosen, die mit Sorgfalt erstellt wurden. Sie basieren auf dem derzeitigen Stand der Technik und den aktuell geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Eine Haftung hinsichtlich der tatsächlichen Entwicklungen und des Eintritts der Prognosen kann nicht übernommen werden. Bei den Betriebskosten wurde eine jährliche Preissteigerung berücksichtigt, andererseits wurde der Rückgang der technischen Leistungsfähigkeit der Solarmodule (Degradation) eingerechnet. Der Beitritt zur SfM SolarStrom für Menschen eG stellt eine unternehmerische Beteiligung dar. Eine ungünstige Entwicklung kann bis zum Totalverlust des Geschäftsguthabens führen. Eine derart ungünstige Entwicklung kann zum Beispiel eintreten: